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Kaiserstraße 17,
31134 Hildesheim
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hildesheim

André Döring

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

André Döring

Herbst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ramon Herbst

Das Baurecht ist eine Kernkompetenz unseres Unternehmens. Mit Herrn Rechtsanwalt Döring haben wir einen Fachanwalt in diesem Bereich, der durch Vertretungen vieler Unternehmen, Bauherren und auch Körperschaften über eine große Erfahrung verfügt.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer baurechtlichen Ansprüche von der Bauphase bis zur Abnahme. Wir machen für Sie Zahlungsansprüche geltend oder unterstützen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.

Ihr Rechtsbeistand im öffentlichen und privaten Baurecht.

Baumängel?

Unklarheiten im Werkvertrag?

Fragen zur Grenzbebauung und Grenzabständen?

Für sämtliche Themen des öffentlichen und privaten Baurechtes steht Ihnen Herr André Döring, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in unserer Kanzlei in Hildesheim, gerne zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht decken wir unter anderem folgende Bereiche ab:

Werkverträge und Absprachen mit Architekten

Im Werkvertrag sind die Leistungen, die durch die Hausbaufirma sowie den Bauherren zu erbringen sind, festgehalten. Als Käufer sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Formulierungen dem Gesetzestext entsprechen. Sonst kann das Gericht den Vertrag für unwirksam erklären. Gehen Sie beim Hausbau kein Risiko ein und lassen Sie den Werkvertrag für Ihre Immobilie von unserem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf Herz und Nieren prüfen.

Absprachen mit Architekten

Ebenso wie die Leistungen von Hausbaufirmen sind auch sämtliche Absprachen mit Architekten vertraglich festzuhalten, damit Sie gesetzlich bindend sind. Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite.

Informationen zu Grenzbebauungen und Grenzabständen

Wer ein Haus bauen möchte, muss die erforderlichen Abstände zwischen seinem Objekt und den Immobilien der Nachbarn einhalten. So soll vor allem der Brandschutz sichergestellt werden. Geregelt werden die Vorgaben zur Grenzbebauung und den Grenzabständen in der Bauordnung.

Informationen zu Grenzbebauungen und Grenzabständen

Wer ein Haus bauen möchte, muss die erforderlichen Abstände zwischen seinem Objekt und den Immobilien der Nachbarn einhalten. So soll vor allem der Brandschutz sichergestellt werden. Geregelt werden die Vorgaben zur Grenzbebauung und den Grenzabständen in der Bauordnung.

Betreuung beim Auftreten von Baumängeln

Mängel am Bau darf der Bauherr auf keinen Fall hinnehmen und muss darauf bestehen, dass die Hausbaufirma diese behebt. Das ist oft kein leichtes Unterfangen, da die Firmen die Schuld oft von sich weisen. Holen Sie sich daher bei Baumängeln sofort unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht an die Seite.

Unterteilung des öffentlichen Baurechtes in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

Das Bauordnungsrecht wird von den Bundesländern vorwiegend in den Landesbauordnungen geregelt. Es dient der Gefahrenabwehr im Baubereich, soll die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung bei Bauvorhaben gewährleisten, soziale Mindeststandards garantieren, die Bebauung gemäß Bebauungsplan sicherstellen – es soll verhindern, dass das Erscheinungsbild von Gebäuden die Umgebung verunstaltet – und der Durchsetzung der Bauleitplanung.

Gegenstand des Bauplanungsrechtes – festgelegt im Baugesetzbuch – ist die Grundstücksbebauung. Es legt die Art der Bebauung des Grundstückes unter städteplanerischen und sozialen Gesichtspunkten fest.

Wir freuen uns, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen und ausführlich zu beraten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei. Auch, wenn Sie einen Anwalt für Familienrecht, Medizinrecht, Miet- und WEG-Recht oder Erbrecht suchen.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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