Fachanwälte für Familienrecht in Hildesheim – immer an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht
Michael Heinrichs

Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dirk Schütze
Herr Rechtsanwalt Michael Heinrichs ist Fachanwalt für Familienrecht und unterstützt Sie bei allen Fragestellungen rund um das Ehe- und Familienrecht. Wir vertreten Sie bei Ehescheidungen und Auseinandersetzungen über einen Versorgungsausgleich, über Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren, über Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht, Sorgerecht und Hausratsverteilung.
Rechtsanwalt Dirk Schütze wurde 1967 in Hildesheim geboren. Er ist seit 1997 als Rechtsanwalt tätig. Rechtsanwalt Schütze ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben dem Fachgebiet Verkehrsrecht liegen die Schwerpunkte seiner Tätigkeit in den Bereichen Familienrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht Herr Schütze ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er engagiert sich ehrenamtlich als Vorsitzender der Jowiesenfreunde e.V. und als Kuratoriumsvorsitzender der Hildesheimer Sport-Stiftung.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung bei der Erstellung und Prüfung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.
Scheidung, Trennung, Unterhalt, Umgangsrecht.
Wohl kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so sehr mit Emotionen verbunden wie das Familienrecht. Einst vertrauensvoll miteinander verbundene Partner werden plötzlich zu einzelnen Parteien, die ihr Recht einfordern. Besonders belastend ist eine Trennung, wenn gemeinsame Kinder beteiligt sind.
Damit ein sauberer Schnitt erfolgen kann, bei dem Ihr und das Recht Ihrer Kinder durchgesetzt wird, sollten Sie sich im Falle einer Trennung sofort an einen Anwalt wenden.
Die Fachanwälte für Familienrecht aus unserer Kanzlei in Hildesheim sind in dieser herausfordernden Situation für Sie da und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung von der ersten Beratung bis zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Gehen Sie den schwierigen Weg der Trennung bzw. der Scheidung nicht alleine.
Bereiche des Familienrechts
Das Familienrecht – ein Teil des Zivilrechts – regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft bestehen. Daher vertritt Herr Heinrichs Sie als Fachanwalt für Familienrecht in folgenden Bereichen:
Beratung im Fall einer Trennung oder Scheidung
Ist die Entscheidung für eine Trennung bzw. Scheidung gefallen, gehen den Beteiligten erst einmal viele Fragen durch den Kopf. Wie soll die Wohnsituation künftig aussehen? Bei wem werden die Kinder leben? Wie soll es finanziell weitergehen? In einer ausführlichen juristischen Beratung schaffen wir Klarheit und planen gemeinsam die nächsten Schritte.
Ehegattenunterhalt
Ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht während der Ehe, in der Trennungsphase und nach der Scheidung.
Kindesunterhalt
Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Sind die Eltern getrennt – es ist unerheblich, ob die Eltern verheiratet waren – leistet das Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Unterhalt in Naturalien. Das Elternteil, das nicht im Haushalt wohnt, muss monatlich einen festen Betrag an das Kind zahlen, unabhängig von der Höhe des Einkommens des anderen Elternteils. Grundlage für die Berechnung des Unterhaltes ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhaltsanspruch gilt für minderjährige und volljährige Kinder in der Erstausbildung, vorausgesetzt, dass Letztere nicht verheiratet sind.
Umgangsrecht
Minderjährige Kinder haben ein Recht auf Umgang mit dem Elternteil, das nicht das Sorgerecht für sie hat. Dies bedeutet, dass das Kind und der Elternteil sich in regelmäßigen Abständen sehen können. Das Umgangsrecht ist jedoch nicht nur auf die Beziehung zwischen Kind und Eltern beschränkt. Es regelt auch den Kontakt von Großeltern, Geschwistern und weiteren nahestehenden Personen zu dem Kind.
Sorgerechtsbestimmungen (alleiniges und geteiltes Sorgerecht)
Leben Eltern getrennt, kann das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gemeinsam oder getrennt ausgeübt werden. Verheiratete Eltern teilen sich das Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren hat hingegen die Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater kann jedoch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entziehen.
Ehe- und Familienrecht (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich etc.)
Weitere zentrale Themen des Ehe- und Familienrechtes wie beispielsweise der Versorgungsausgleich oder der Zugewinnausgleich decken unsere Anwälte für Familienrecht selbstverständlich ebenfalls ab.
Zuweisung der Ehewohnung
Trennt sich ein Ehepaar, kann das Gericht einem Partner für die Zeit der Trennungsphase die gemeinsame Wohnung zusprechen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer unbilligen Härte, die ein Zusammenleben bis zur Rechtskraft der Scheidung unmöglich macht. Dies ist der Fall, wenn eine außerordentliche Konfliktsituation vorherrscht.
In einem persönlichen, vertrauensvollen Gespräch besprechen wir Ihren Fall in aller Ruhe. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei.
Wir sind für Sie da.