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Ingenieurrecht

André Döring

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

André Döring

Herr Rechtsanwalt Döring vertritt Sie als erfahrener Fachanwalt für Baurecht auch im Bereich des Ingenieur- / Architektenrechts. Das Architekten- und Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten von Architekten und am Bau beteiligten Ingenieuren. Wesentliche Rechtsgrundlage bildet hierbei neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch insbesondere die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Bei Fragen zum Vertragsschluss und zur Vertragsdurchführung, sowie Fragestellungen zum Honorar, zur Haftpflicht oder zum Urheberrecht und Berufsrecht unterstützen wir Sie gerne.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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