Inkassorecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ramon Herbst
Mit dem Begriff „Inkasso“ ist der Einzug von Forderungen gemeint. Unter Inkassorecht versteht man im weitesten Sinne alle Rechtsfragen, die mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung von Geldforderungen zu tun haben. Zahlreiche Inkassounternehmen gibt es auf dem Markt. Dabei sind die Inkassokosten solcher Unternehmen regelmäßig höher, als die entsprechenden Kosten bei anwaltlicher Beauftragung. Zudem sind Inkassokosten vielfach gerichtlich nicht anerkannt.
Bedienen Sie sich keines Inkassounternehmens, sondern greifen Sie auf unsere Erfahrung zurück.