Navigation überspringenSitemap anzeigen
Kaiserstraße 17,
31134 Hildesheim
Döring Koch Schütze & Partner mbB - Logo

Medizinrecht

Michael Heinrichs

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht

Michael Heinrichs

Herr Rechtsanwalt Michael Heinrichs unterstützt Sie bei der Regelung der rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüchen zwischen Ärzten und Patienten.

Sowohl im außergerichtlichen Bereich, bei der Einschaltung der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen und auch im gerichtlichen Verfahren werden Sie kompetent betreut und vertreten.

Arzthaftungsrecht, Ansprüche gegen Krankenkassen, Verträge zwischen Ärzten.

Das Medizinrecht ist ein äußerst komplexes Rechtsgebiet, das vor allem, aber nicht nur, den Schadensersatz bei Behandlungsfehlern umfasst. Auch die rechtlichen Beziehungen von Ärzten untereinander bei der Umstrukturierung von Praxen oder die Honorierung von Medizinern werden geregelt.

Um welchen Bereich es auch geht, Herr Rechtsanwalt Heinrichs ist als kompetenter und erfahrener Rechtsanwalt für Sie da, berät Sie ausführlich und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

Unsere Leistungen im Medizinrecht auf einen Blick

Herr Rechtsanwalt Heinrichs bietet Ihnen umfassende kompetente Unterstützung, Beratung und Vertretung in folgenden Themenbereichen:

Arzthaftungsrecht

Betroffene von Behandlungsfehlern fühlen sich oft machtlos und wissen nicht, wie sie ihr Recht einfordern können. Zu der körperlichen und oft auch psychischen Belastung, die aus dem Behandlungsfehler herrührt, kommt die Angst, nicht ernst genommen zu werden. Wir nehmen Sie sehr ernst und sind der zuverlässige, vertrauensvolle Rechtsbeistand, den Sie in dieser Situation brauchen. Wir vertreten regelmäßig die Patientenseite. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff Arzthaftung?

Unter der Arzthaftung ist die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Mediziners gegenüber seinen Patienten im Falle einer Verletzung seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht zu verstehen. Die Behandlung eines Patienten stellt einen Vertrag dar, den der Arzt zu erfüllen hat. Das bedeutet im Klartext: Zur Erfüllung des Behandlungsvertrages muss der Mediziner seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Sollte er gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, kann der geschädigte Patient Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen. Wichtig: Der Behandlungsvertrag legt nicht fest, dass die Therapie erfolgreich verlaufen muss.

Der Arzt muss jedoch die fachgerechte Behandlung mit dem Bestreben der Heilung bzw. Linderung des Leidens des Patienten gewährleisten. Ein Operations- bzw. Behandlungsfehler liegt demnach vor, wenn der Mediziner gegen den fachärztlichen Standard verstoßen hat.

Ansprüche gegen Krankenkassen

Ihre Krankenkasse will die Kosten für Therapien, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel nicht übernehmen? Das müssen Sie nicht akzeptieren! Rechtsanwalt Heinrichs setzt Ansprüche gegen private und gesetzliche Krankenkassen durch.

Gestaltung von Verträgen zwischen Ärzten

Ob Praxisübernahme, Praxiszusammenschluss oder Praxisverkauf – unsere Anwaltskanzlei übernimmt die Gestaltung von Verträgen zwischen Medizinern. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie Ihr juristischen Anliegen mit uns besprechen? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Mit uns sind Sie stets bestens beraten.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Jetzt Termin vereinbaren
Döring - Koch - Schütze & Partner
Zum Seitenanfang