Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht in Hildesheim

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ramon Herbst
Wir beraten Vermieter und Mieter bei Vertragsabschlüssen, da sich sowohl bei gewerblicher als auch bei Wohnraummiete aus den Vertragslaufzeiten erhebliche Bindungswirkungen ergeben können. Kernpunkte sind Optionen, Wertsicherungsklauseln, Konkurrenzverbote und Einbeziehung neuer oder weiterer Vertragspartner. Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, ggfl. in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch.
Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Rechte, erbrechtlicher Beschränkungen und sonstiger Belastungen.
Wohnungseigentumsrecht, Mietverträge, Betriebs- und Nebenkosten.
Das Zuhause ist der Ort, an dem wir uns am meisten wohlfühlen – so sollte es zumindest sein. Denn wo mehrere Parteien zusammen wohnen – sowohl in Häusern mit Miet- als auch Eigentumswohnungen – kann es schnell zu Konflikten kommen.
Auch Dispute zwischen Mieter und Vermieter gehören in Deutschland zum Alltag und werden von den beteiligten Parteien als äußerst belastend empfunden. Holen Sie sich bei allen Rechtsstreitigkeiten im Bereich Mietrecht sowie WEG-Recht unsere Anwaltskanzlei an die Seite. Wir beraten Sie ausführlich und vertreten Ihre Interessen, falls nötig, vor Gericht.
Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht
Das WEG-Recht regelt die Rechte von Wohnungseigentümern untereinander sowie der Verwaltung. Themen, zu den die Meinungen der einzelnen Parteien oft auseinandergehen, sind zum Beispiel folgende:
- Sanierungsmaßnahmen
- Jahresabrechnungen (Betriebs- und Nebenkosten)
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Wirtschaftspläne
- Und viele weitere
Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen hinsichtlich Sonder- und Gemeinschaftseigentum, das als Wohnraum oder Gewerbefläche genutzt wird.
Mietrecht
Sie sind Eigentümer einer Mietwohnung und Ihr Mieter zahlt nicht oder müllt die Wohnung zu? Dann reichen wir eine Räumungsklage für Sie ein! Außerdem formulieren wir Mieterhöhungen juristisch korrekt, helfen bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung und setzen Mietverträge jeglicher Art auf:
Unbefristeter Mietvertrag
Der unbefristete Mietvertrag erlaubt es dem Mieter laut § 573c BGB, das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von drei Monaten ohne Angebe von Gründen zu kündigen. Der Vermieter kann ein Mietverhältnis jedoch nur bei berechtigtem Interesse beenden. Ein Beispiel ist der Eigenbedarf.
Eine Sonderform ist der Mietvertrag mit beidseitigem Kündigungsverzicht. In diesem Fall verzichten Vermieter und Mieter für einen bestimmten Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht. Zwischen der Unterzeichnung des Mietvertrages und der Beendigung des Mietverhältnissen dürfen maximal 4 Jahre liegen.
Indexmietvertrag
Liegt ein Indexmietvertrag vor, richten sich die Mieterhöhungen nach dem Preisindex für die Lebenshaltung aller bundesweiten Haushalte.
Staffelmietvertrag
Im Staffelmietvertrag werden die Termine und der Umfang von künftigen Mieterhöhungen notiert.
Untermietvertrag
Wird ein Untermietvertrag erstellt, ist der Hauptmieter der Vermieter des Untermieters.
Wenden Sie sich jetzt an unsere Kanzlei, wenn Sie einen Anwalt für Mietrecht und WEG-Recht brauchen. Gerne stehen wir Ihnen auch als Anwälte für Familienrecht, Erbrecht, Medizinrecht, Ingenieurrecht, Strafrecht und viele weitere Rechtsgebiete zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Fall.