Opferschutz / Nebenklage

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ramon Herbst
Als Nebenklage wird im Strafverfahrensrecht Deutschlands der Anschluss des Geschädigten oder seines Rechtsnachfolgers an der Anklage der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren bezeichnet. Erst hierdurch entsteht für einen Geschädigten oder dessen Angehörige die Möglichkeit umfassende Akteneinsicht zu nehmen und auch Fragen an den Angeklagte, Zeugen und Sachverständige zu stellen. Mit dem Anschluss an die Anklage der Staatsanwaltschaft kann im Sinne des Geschädigten oder seiner Angehörigen auch eine Auseinandersetzung und Auf- und Verarbeitung des Geschehens stattfinden. Haben Sie hierzu Fragen, dann setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Der Opferschutz ist uns ein besonderes Anliegen.