Reiserecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ramon Herbst
Das Reiserecht befasst sich mit Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern. Verspätungen beim Reiseverkehr (Flugverspätungen), fehlende Eigenschaften der Unterkunft, Lärm oder Dreck u.v.m. können Mängel darstellen und zur Minderung des Reisepreises oder zur Geltendmachung von Ausgleichs- und Ersatzansprüchen berechtigen.
Melden Sie Mängel am Urlaubsort sofort beim Reiseveranstalter, verlangen Sie Abhilfe und lassen sich dies schriftlich bestätigen. Unmittelbar nach dem Urlaub müssen die Ansprüche binnen 4 Wochen beim Reiseveranstalter angemeldet werden. Wir helfen Ihnen gerne Ihre Ansprüche durchzusetzen.