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Werkvertragsrecht

André Döring

Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

André Döring

Das Werkvertragsrecht gehört ebenfalls zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Der Gesetzgeber hat im Frühjahr 2017 entschieden, das derzeit bestehende Werkvertragsrecht zu reformieren und insbesondere an die Besonderheiten des Bauvertrags anzupassen. Im Ergebnis handelte es sich um die größte Reform des Werkvertragsrechts seit des über 120-jährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtsanwalt Döring bildet sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in diesem Bereich stetig fort und steht Ihnen gerne für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 - 18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

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